Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betreiberin der 1/2/sleep ist die Morten GmbH, Aidenbachstraße 54, 81379 München.

I. Geltung und Regelungsgegenstand

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit 1/2/sleep abgeschlossen werden. Sofern der Kunde vertragliche Leistungen nicht nur für sich, sondern für seine Mitarbeiter, Angestellte oder sonstige ihm zuzurechnende Dritte bestellt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass auch diese Personen die nachfolgenden Bedingungen einhalten.
  2. 1/2/sleep stellt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen Zimmer und Räumlichkeiten bereit. Entgegenstehende Bedingungen erkennt 1/2/sleep nicht an.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung oder sonstige (auch unentgeltliche) Gebrauchsüberlassung der überlassenen Zimmer und Räumlichkeiten, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung 1/2/sleep, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  4. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

II. Vertragsabschluss, Fälligkeit, Nichtabnahme

  1. Die Reservierung ist schriftlich mit der Angabe des genauen Nutzungszeitraums an 1/2/sleep zu richten. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des Antrags des Kunden durch 1/2/sleep zustande. Vertragspartner sind 1/2/sleep und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er 1/2/sleep gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern 1/2/sleep eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Kunde erwirbt durch den Vertragsabschluss, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.<
  2. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen nicht ab, bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet, sofern 1/2/sleep die Räumlichkeiten nicht anderweitig vermieten konnte. Werden die gemieteten Zimmer ganz oder teilweise noch vor dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit freigegeben, so entsteht für den Kunden kein Rückzahlungsanspruch. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit 1/2/sleep geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung 1/2/sleep. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung 1/2/sleep zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmer oder Wohneinheiten hat 1/2/sleep die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 1/2/sleep steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  4. Wohnheimmieten sind in voller Höhe monatlich im voraus zur Zahlung fällig. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Nachlässen fällig. 1/2/sleep ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist 1/2/sleep berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. 1/2/sleep bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. 1/2/sleep ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung, Kaution oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung 1/2/sleep aufrechnen oder mindern.

III. Nutzung der Räumlichkeiten, Vertragsbeendigung, Personalien

  1. Der Vertrag kann von 1/2/sleep fristlos beendet werden, wenn der Kunde oder die ihm zuzurechnenden Bewohner sich nicht an die Hausordnung halten. Eine fristlose Beendigung ist ebenfalls möglich, wenn durch den Aufenthalt der Betrieb oder die Sicherheit des Wohnheimes oder andere Gäste gefährdet wird.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer II. Nr. 4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von 1/2/sleep gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist 1/2/sleep ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist 1/2/sleep berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere von 1/2/sleep nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • 1/2/sleep begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vertragsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich 1/2/sleep zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen Ziffer I. Nr. 3 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt 1/2/sleep entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  5. Weiter ist eine sofortige Vertragsbeendigung seitens 1/2/sleep möglich, wenn der Kunde seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen sind die Zimmer sofort zu räumen. Sollte dies nicht geschehen, ist 1/2/sleep berechtigt, die Zimmer auf Kosten des Kunden zu räumen und die Schlösser der jeweiligen Zimmer auszuwechseln.
  6. Es sind stets die geltenden Meldevorschriften zu beachten. Aufgrund der Meldevorschriften ist bei Einzug ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Die jeweiligen Bewohner haben sich bei längerer Aufenthaltsdauer entsprechend den Bestimmungen des Meldegesetzes beim zuständigen Amt anzumelden und für eine ordnungsgemäße Anmeldung von Radio- oder Fernsehgeräten zu sorgen. Der jeweilige Vertragspartner 1/2/sleep hat seine Mitarbeiter, Angestellte oder sonstige ihm zuzurechnende Bewohner auf die Meldevorschriften hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter und Angestellte die Meldevorschriften beachten.
  7. Für die Ausgabe eines Zimmerschlüssels ist grundsätzlich eine Kaution von 20,00 Euro zu hinterlegen. Bei Auszug und ordnungsgemäßer Übergabe des Zimmers und des Schlüssels wird die Kaution zurückgezahlt. Die Zimmer sind gemäß dem bei Einzug angefertigten Übergabeprotokoll wieder besenrein zurückzugeben. Sollte das Zimmer Schäden, Mängel oder aber Verunreinigungen aufweisen, so werden die Kosten der Beseitigung in Rechnung gestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, angebrachte Schlösser durch eigene zu ersetzen oder zu ergänzen.
  8. Jede Einbauten und jede bauliche oder technische Veränderung der Räumlichkeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung 1/2/sleep. Das gleiche gilt, für den Anschluss elektrischer Verbraucher. 1/2/sleep behält sich das Recht Veränderungen ohne Genehmigung auf Kosten des Kunden rückgängig zu machen.

IV. Haftung, Verjährung

  1. Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder ihm zuzurechnende Bewohner schuldhaft verursacht werden. In gleicher Weise haftet der Kunde, wenn Gäste und Angehörige des jeweiligen Bewohners Schäden schuldhaft verursachen. Die Beweislast dafür, dass ein Verschulden nicht vorliegt, trifft den Kunden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Inventarteile muss der Kunde 1/2/sleep Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der tatsächlichen Reparaturkosten leisten. Mängel und Schäden sind unverzüglich der Hausleitung mitzuteilen. Wird ein Schaden nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, haftet der Kunde für die Folgeschäden, auch wenn ihm für den ursprünglichen Schaden kein Verschulden trifft.
  2. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen oder eingebrachten Sachen kann nur übernommen werden, wenn diese 1/2/sleep oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden und diese die Verwahrung annehmen, es sei denn, 1/2/sleep haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände 1/2/sleep befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch 1/2/sleep verursacht worden ist.
  3. 1/2/sleep haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn 1/2/sleep die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung 1/2/sleep beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten 1/2/sleep beruhen. Einer Pflichtverletzung 1/2/sleep steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen 1/2/sleep auftreten, wird 1/2/sleep bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  4. Alle Ansprüche gegen 1/2/sleep verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

V. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist der Geschäftssitz 1/2/sleep.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz 1/2/sleep. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Die Hausordnung wird bei Einzug übergeben und ist stets einzuhalten.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.